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ENTSPANNTE RÜCKGABE. UNGETRÜBTE VORFREUDE.


 

Ein Kratzer? Kein Problem.


Bei Kleinschäden lohnt sich eine Regulierung über die bestehende Kfz-Versicherung häufig nicht. Zum einen aufgrund der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung, zum anderen, weil Ihr Schadenfreiheitsrabatt belastet wird und sich Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag entsprechend erhöhen würde.

Für entspannte Fahrfreude von Anfang an deckt MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz Kleinschäden von bis zu 3.000 EUR pro Leasingvertrag – insgesamt bis zu zehn Schäden von maximal 300 EUR je Einzelposition – ab.

Mit welcher niedrigen monatlichen Rate Sie abgesichert sind, können Sie hier berechnen.

 

 



 

Alternativ beraten wir Sie gerne persönlich. 


Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die ELEMENT Insurance AG, Partner der BMW Bank.
 



 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was ist die MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz?

Sie haben einen MINI bei der BMW Bank geleast und möchten sich gegen Ausgleichsansprüche absichern, die bei der Rückgabe entstehen können, wenn Kleinschäden als Minderwerte am Leasingfahrzeug festgestellt werden?

Mit MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz sind Sie während der gesamten Leasingdauer entspannt unterwegs. Denn MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz kann unabhängig von Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung abgeschlossen werden und sichert Sie explizit gegen Kleinschäden ab, die bei Leasingrückgabe als Minderwerte angerechnet werden können. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Was genau ist versichert?

Versichert sind berechtigterweise gestellte Ausgleichsansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs, wenn diese über altersgemäße Gebrauchsspuren hinaus entstanden sind und zu einem Minderwert führen. In diesen Fällen sorgt MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz dafür, dass am Ende des Leasingvertrages für Sie keine unerwarteten Kosten entstehen. So fahren Sie Ihren MINI entspannt während der gesamten Leasinglaufzeit – von der Schlüsselübergabe bis zur Fahrzeugrückgabe. Denn Vorfreude auf Ihr Neufahrzeug ist bekanntlich die schönste Freude.
Versicherungsschutz besteht bei Ausgleichsansprüchen in Zusammenhang mit Schäden, die den folgenden Kategorien zuzuordnen sind:

  • Lackschäden (mit Ausnahme von Hagelschäden, Korrosionsschäden, Schäden durch Beklebungen der Karosserie)
  • Kratzer (mit Ausnahme von Schäden an Bremsscheiben, Scheiben und Beleuchtung)
  • Dellen (Wölbungen nach innen, mit Ausnahme von Hagelschäden)
  • Beulen (Wölbungen nach außen)
  • Innen- und Kofferraumschäden
  • Felgenschäden

Die Positionen, die zu einem Minderwert am Leasingfahrzeug führen, werden in einem Rückgabeprotokoll einzeln aufgeführt und mit entsprechenden Werten ausgewiesen. Die Höchstentschädigungsleistung beträgt 3.000 EUR netto. Insgesamt sind bis zu zehn Schäden von maximal 300 EUR je Einzelposition versichert. Einzelheiten sind in den aktuellen Versicherungsbedingungen beschrieben. Für Sie entsteht lediglich eine Selbstbeteiligung von 300 EUR.

Wer kann sich durch die MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz versichern lassen?

Versichert werden können Leasingnehmer eines Privatleasingvertrages von Personenkraftwagen der Marke MINI.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Sie schließen MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz für die gesamte Leasingdauer ab (die Versicherungsdauer ist gleich die Leasingdauer). Der Abschluss ist ab einer Leasingdauer von 18 Monaten möglich. Ihre Beiträge zahlen Sie monatlich über die gesamte Versicherungsdauer. Bei einer Verlängerung der Leasinglaufzeit wird auch MINI Return Cover – der Leasing-Rückgabeschutz automatisch um die notwendige Laufzeit verlängert, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht kündigen.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Es besteht Versicherungsschutz für in Deutschland zugelassene Personenkraftwagen mit einem Leasingvertrag der BMW Bank.

Bei wem bin ich versichert?

Ihr Versicherungsgeber ist die ELEMENT Insurance AG, Partner der BMW Bank.

Was ist nicht abgesichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel Ausgleichsansprüche

  • im Zusammenhang mit Schäden, die nicht den Kategorien Lackschäden, Kratzer, Dellen, Beulen, Innen- und Kofferraumschäden oder Felgenschäden zuzuordnen sind.
  • im Zusammenhang mit Minderwerten am zurückgegebenen Leasingfahrzeug, für die der Leasinggeber bereits eine Entschädigung erhalten hat.
  • bei Schäden, die durch gewerbliche Nutzung des Leasingfahrzeugs entstanden sind oder wenn das Fahrzeug durch einen unberechtigten Fahrer genutzt worden ist.
  • bei Schäden durch einen Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
  • im Zusammenhang mit Minderwerten am zurückgegebenen Leasingfahrzeug durch mögliche Serien-, Konstruktions- oder Fertigungsfehler, für die ein Dritter als Hersteller (z. B. Fahrzeugrückruf, Serienfehler), Lieferant, Werkunternehmer haftet, oder wenn eine Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage (z. B. Kulanzversprechen) eintritt.
  • wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt worden sind.
Offene Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an info@element.in oder nutzen Sie unser Kontaktformular.